Motorschäden drohen

Riesiger Auto-Rückruf: Opel, Peugeot, Citroën und Fiat betroffen

03.07.2025 von SWYRL

Zehntausende Autos der Marken Opel, Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Fiat werden in Deutschland zurück in die Werkstätte gerufen, um einen möglichen Motorschaden vorzusorgen. Betroffene Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer erhalten eine großzügige Garantie.

Bei etwa 141.700 Autos in Deutschland der Marken Opel, Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Fiat ist ein Motorschaden möglich. Deshalb ruft der Autokonzern Stellantis betroffene Modelle europaweit vorsorglich in die Werkstätte zurück, wie "auto-motor-und-sport.de" berichtet.

Der Grund für den Rückruf ist die Steuerkette des Nockenwellenantriebs bei 1,5-Liter-Dieselmotoren. Dieser kann vorzeitig verschließen und einen Kettenbruch verursachen, was unweigerlich einen Motorschaden bedeuten würde. Ein Software-Update soll das Problem lösen. Betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern winkt eine erweiterte Garantie über zehn Jahre.

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Diese Fahrzeuge sind vom Rückruf betroffen

Der von Peugeot und Citroën entwickelte 1,5-Liter-Blue-HDi-Dieselmotor mit dem betroffenen Nockenwellenantrieb wurde zwischen 2017 und 2023 verbaut, unter anderem auch in Opel- und Fiat-Chrysler-Modellen. Er kommt sowohl in Pkws als auch in Nutzfahrzeugen zum Einsatz. In diesen Fahrzeugen wurde der Motor verbaut:

  • Opel Grandland X, Astra und Vivaro

  • Peugeot 208, 2008, 308 inkl. SW, 3008, 508 inkl. SW, Rifter und Partner

  • Fiat Doblo

  • Citroen Berlingo, C3, C4 inkl. Spacetourer, C5 Aircross und Jumpy

  • DS3 Crossback, DS4 und DS7 Crossback

Zehn Jahre Garantie gilt rückwirkend

Laut "auto-motor-und-sport.de" sollen die betroffenen Fahrzeuge in den Werkstätten zunächst ein Software-Update erhalten. Außerdem soll an dem Nockenwellenantrieb ein Geräuschtest mit einer App gemacht werden, die fehlerhafte Steuerketten durch die Analyse von Motorgeräuschen erkennen kann. Der Rückruf erfolgt gestaffelt, da ältere Modelle am anfälligsten für den Verschleiß sind.

Betroffene Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer sollen eine Garantie über zehn Jahre und 240.000 Kilometer bekommen, die teilweise bis zu 100 Prozent anfallender Reparaturkosten übernimmt. Die Garantie soll auch rückwirkend für qualifizierte Reparaturen zwischen dem 1. Januar 2023 und 30. Juni 2025 gelten.

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