Betrifft fast alle Bankkunden

Änderung ab Oktober: Überweisungen sollen sicherer werden

19.09.2025 von SWYRL

Ab Oktober sind Banken und Sparkassen innerhalb der EU dazu verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Empfängerkontos mit der IBAN abzugleichen. Dadruch ändert sich die Durchführung von Überweisungen.

Bei Überweisungen kommt es im Oktober zu einer wichtigen Änderung. Ab dem 9. Oktober müssen alle Banken und Sparkassen innerhalb der EU vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgleichen.

Dadurch soll nicht nur Betrug verhindert werden, auch die Zahl fehlerhafter Überweisungen soll so reduziert werden. Für Bankkundinnen und -kunden bedeutet das mehr Sicherheit. Das neue Verfahren gilt für alle Überweisungen in Euro, egal ob im Online-Banking oder in der Filiale. Nur eine Ausnahme gibt es.

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Check in Sekundenschnelle

Bei einer Überweisung muss die IBAN und der Name der Empfängerin oder des Empfängers angegeben werden. Bisher waren Geldinstitute jedoch nicht dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob der Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers passt. Genau das prüfen Banken und Sparkassen bei der neuen Regelung in Sekundenschnelle. Die Empfängerbank meldet dann laut "Test.de" eine von vier möglichen Antworten:

  • IBAN stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers überein

  • IBAN stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein (zusätzlich wird der richtige Name genannt)

  • IBAN stimmt nicht mit Namen des Zahlungsempfängers überein

  • Empfängerüberprüfung kann derzeit nicht durchgeführt werden (etwa wegen technischer Störungen)

Danach können Kunden entschieden, ob die Überweisung trotzdem durchgeführt werden soll, oder ob sie die Überweisung noch einmal überprüfen möchten. Sollte die IBAN nicht mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmen, sollten Sie die Überweisung nicht freigeben und bei der betreffenden Person, an die Sie die Überweisung schicken, nachfragen.

Eine Ausnahme gibt es: Bei diesen Überweisungsarten wird der Empfänger geprüft

Die neue Regelung gilt für fast alle Arten von Überweisungen, wie etwa der Online-Überweisung oder der Überweisung an einem Geldautomaten. Auch bei Überweisungen auf Papier in der Filiale prüfen die Bankmitarbeiter die Überweisung direkt, wenn sie während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Wird die Papierüberweisung dagegen in einen Überweisungskasten geworfen, wird die Überweisung nicht geprüft. Darüber hinaus wird ab dem 9. Oktober auch bei Daueraufträgen und Terminüberweisungen der Empfänger geprüft.

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