Verstoß gegen EU-Recht

Verbraucherzentrale verklagt Fluggesellschaften wegen Handgepäck-Gebühren

05.08.2025 von SWYRL

Gerade Billigairlines verlangen Gebühren für größeres Handgepäck auf Flugreisen. Aus Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen verstößt das gegen EU-Recht, weshalb dieser jetzt drei Fluggesellschaften verklagt.

Vor allem sogenannte Billigairlines sind beim Erheben von zusätzlichen Gebühren bei ihren Flügen sehr kreativ. So war die Fluggesellschaft Ryanair Vorreiter bei der Einführung von Gebühren fürs Handgepäck. Andere Airlines folgten dem Beispiel und erhoben ebenfalls Gebühren rund um das Handgepäck.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat jetzt die Fluggesellchaften Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, easyJet, WizzAir und Vueling Airlines abgemahnt. Zusätzlich haben die Verbraucherschützer gegen easyJet, WizzAir und Vueling Klage eingereicht, weil die Fluggesellschaften bei Gebühren rund ums Handgepäck aus ihrer Sicht gegen EU-Recht verstoßen.

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Keine zusätzlichen Gebühren fürs Handgepäck

Bei der Fluggesellschaft easyJet ist beispielsweise nur Handgepäck mit den Maßen von maximal 45 x 36 x 20 Zentimeter gebührenfrei. Ein größeres Handgepäckstück kann gegen Aufpreis dazugebucht werden. Wird das zweite Gepäckstück erst am Gate angemeldet, steigt der Flugpreis nochmals. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass auch die Mitnahme eines größeren Handgepäckstücks ohne zusätzliche Gebühren möglich sein sollte. Zum Vergleich, in der Lufthansa Economy-Class betragen die Maße für ein Handgepäckstück 55 x 40 x 23 Zentimeter.

"Ryanair, EasyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht", sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Aus Sicht der Verbraucherzentrale darf für Handgepäck kein Zuschlag verlangt werden, wenn dieses eine angemessene Größe hat und nicht gegen Sicherheitsbestimmungen verstößt.

Das sieht die Verbraucherzentrale nicht alleine so. Auch in anderen EU-Ländern sorgen die Gebühren für Handgepäck für Diskussionen. In Spanien wurden bereits einige Fluggesellschaften vom Verbraucherschutzministerium deswegen mit einer Geldstrafe belegt und zur Rücknahme der Gebühren verpflichtet. So ist das Vorgehen der Verbraucherzentrale auch Teil einer gemeinsamen Initiative von europäischen Verbraucherorganisationen.

Verbraucherzentrale fordert Standards für Handgepäck

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine Standardisierung beim Handgepäck. Es sollte mindestens ein Kantenmaß von 115 Zentimetern haben dürfen und bis zu zehn Kilogramm schwer sein. Zusätzlich sollte neben einem kleinen Handgepäckstück die Mitnahme eines in Maßen und Gewicht angemessenem zweitem Handgepäckstück ohne Aufpreis möglich sein.

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