Frühblüher am Wegesrand

XXL-Bußgeld droht: Schneeglöckchen zu pflücken kann richtig teuer werden

02.03.2026 von SWYRL

Vorsicht, Schneeglöckchen oder andere Frühblüher zu pflücken kann teuer werden. Je nach Bundesland drohen hohe Bußgelder. Dafür gibt es einen bestimmten Grund.

Sie gelten als Vorboten des Frühlings: kleine weiße Schneeglöckchen, die nach dem Winter ihren Kopf den ersten warmen Sonnenstrahlen entgegenrecken. Wer sich über die Frühblüher nicht nur am Wegesrand freut, sondern diese womöglich auch als Frühlingsdeko fürs Zuhause pflücken will, sollte jedoch aufpassen.

Denn Schneeglöckchen stehen hierzulande unter Artenschutz. Die Blumen zu entwurzeln, kann teuer werden. Je nach Bundesland kann für das Pflücken von Schneeglöckchen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro anfallen, wie "t-online.de" berichtet.

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Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz

Generell ist das Pflücken von wildwachsenden Pflanzen in Deutschland gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Die Handstraußregel unter § 39 Absatz 3 BNatSchG besagt jedoch die pflegliche Entnahme von Pflanzen für den privaten Gebrauch. Allerdings dürfen etwa nur so viele Pflanzen gepflückt werden, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passen.

Schneeglöckchen fallen jedoch nicht unter die Handstraußregel, denn sie stehen in Deutschland unter Naturschutz. Ursprünglich stammen die Zwiebelblumen aus Westasien und Südosteuropa und haben hierzulande gar keinen Naturstandort. Sie kommen in Deutschland also nicht natürlich vor. Würden sie vermehrt gepflückt, würde das deren Bestand gefährden. Doch viele Insekten finden in den Frühblühern das erste Nahrungsangebot des jungen Jahres.

So teuer kann das Pflücken von Schneeglöckchen werden

Bei einem Verstoß gegen das Verbot zum Pflücken von Schneeglöckchen können folgende Bußgelder anfallen:

  • Bayern: mind. 50 €
  • Brandenburg: mind. 50 € bis 5.000 €
  • Bremen: mind. 50 € bis 20.000 €
  • Hamburg: mind. 25 € bis 50.000 €
  • Mecklenburg-Vorpommern: mind. 50 €
  • Niedersachsen: mind. 50 €
  • Nordrhein-Westfalen: mind. 25 €
  • Rheinland-Pfalz: mind. 76,69 € bis 10.225,84 €
  • Saarland: mind. 50 €
  • Sachsen: mind. 50 €
  • Thüringen: mind. 75 € bis 10.000 €

Übrigens, Schneeglöckchen sind nicht die einzigen Frühblüher, die nicht gepflückt werden dürfen. Gleiches trifft unter anderem auch auf Maiglöckchen und Buschwindröschen zu. Diese sind ebenfalls geschützt. Wer dennoch nicht auf Schneeglöckchen oder andere Frühblüher in seinem Garten verzichten will, der kann diese als Samen oder als Blumenzwiebeln ganz legal im Bauchmarkt oder im Fachhandel erwerben und sie zu Hause bei sich einpflanzen.

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