Streit um Polizeischutz

Zum Auswandern gezwungen? Prinz Harry wehrt sich vor Gericht

08.12.2023 von SWYRL

Im Streit darum, ob Prinz Harry und seiner Frau Meghan Markle (42) weiterhin der Polizeischutz zusteht, der aktiven Mitgliedern der Royal Family zuteilwird, erhob Prinz Harry (39) vor Gericht in London neue Vorwürfe. Er habe sich zum Rücktritt und Auswandern "gezwungen" gefühlt.

Polizeischutz für Prinz Harry und seine Frau Meghan, ja oder nein? Diese Frage wird derzeit vor Gericht geklärt. Zwar nahmen weder der Herzog noch die Herzogin von Sussex an der Anhörung vor dem Londoner High Court persönlich teil, doch Harrys Anwältin Shaheed Fatima verlas eine Erklärung im Namen des Prinzen. Darin erklärte dieser laut BBC, dass er der Behauptung nicht zustimme, dass er entschieden habe, kein "arbeitendes Mitglied" des Königshauses mehr zu sein.

Wie auch BBC berichtete, zitierte die Anwältin Harry bei der Anhörung: "Es war für uns beide sehr traurig, dass meine Frau und ich uns gezwungen sahen, von dieser Rolle zurückzutreten und das Land im Jahr 2020 zu verlassen."

Weiter erklärte Harry: "Großbritannien ist meine Heimat." Er wolle, dass sich seine Kinder dort genauso wohlfühlten wie an ihrem jetzigen Wohnort in den USA. Das gehe aber nicht, "wenn es nicht möglich ist, sie auf britischem Boden zu schützen".

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Einmal ist Prinz Harry bereits vor Gericht gescheitert

Dass sich Harry und Meghan im April 2020 von ihren royalen Pflichten und dann nach Kalifornien zurückgezogen hätten, sei, so Harrys Argumentation, keine "freie Entscheidung" gewesen. Vielmehr hätten er und seine Frau Meghan sich zu ihrer "großen Trauer gezwungen gefühlt, das Land im Jahr 2020 zu verlassen."

Aus der Erklärung geht auch hervor, dass sich Harry nicht nur um das Wohl seiner Kinder Archie (4) und Lilibet (2), sondern auch um seine Frau Meghan sorgte, weil die wiederholt von den Boulevardmedien angegangen worden sei. Er wolle seine Frau nicht in Gefahr bringen, hieß es in der Erklärung.

Prinz Harry streitet vor Gericht nur noch darum, wenigstens von Fall zu Fall den "royalen Polizeischutz" zu erhalten. Seine Klage gegen das Innenministerium und darauf, bei prinzipiell jedem seiner Aufenthalte, ob alleine oder mit Familie, den Polizeischutz zu erhalten, wurde bereits abgewiesen.

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