Alltagsfrage

Macht Rotweinessig eigentlich betrunken?

09.05.2022 von SWYRL

Wie gefährlich ist Rotweinessig für Schwangere und trockene Alkoholiker? Und wie hoch ist der Alkoholgehalt?

Bananen, Brot und Sauerkraut zählen zu den Lebensmitteln, die sogenannten versteckten Alkohol enthalten können - "versteckt", weil man Alkohol dort erstmal nicht vermutet. Bei Rotweinessig steckt er hingegen schon im Namen. Aber wie viel Alkohol ist wirklich drin? Kann man ihn als Schwangere, als Kind oder als trockener Alkoholiker bedenkenlos in den Salat schütten?

Die Grundlage jeden Essigs ist der Alkohol. Ob Branntweinessig, Rotweinessig oder Balsamico - immer ist das Ausgangsprodukt eine alkoholhaltige Flüssigkeit. In diese Flüssigkeit (also zum Beispiel Wein, Sherry, Apfelmost oder Bier) werden Essigbakterien oder -pilze gegeben, dazu einige Nährstoffe für sie, und dann wird kräftig belüftet. Denn: Die Bakterien sorgen dafür, dass der Alkohol, der sich unter Luftzufuhr normalerweise nicht verändert, den Sauerstoff aufnimmt und zu Essigsäure und Wasser abgebaut wird.

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Für Schwangere und Kinder unbedenklich?

Viel Alkohol dürfte da also nicht übrig bleiben, oder? Genau, aber je nach Essigart können es immerhin noch zwischen 0,5 und 1,5 Prozent sein. Rotweinessig hat in der Regel um die 0,5 Prozent, also etwa ein Zehntel des Alkoholgehalts eines Biers. Ein geringer Wert, der laut Experten auch für Schwangere und Kinder unbedenklich ist.

Betrunken werden Sie also von Rotweinessig nicht. Zumal Essig ja meistens nicht in großen Mengen verspeist wird - und wohl auch nicht verspeist werden kann, weil einem wegen der Säure wahrscheinlich schnell übel würde.

Deklarierung erst ab 1,2 Prozent

Etwas anders sieht die Sache bei trockenen Alkoholikern aus: Bei manchen von ihnen können selbst kleine Mengen oder auch nur der Geruch von Alkohol einen Rückfall auslösen. Deswegen findet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass auch ein geringer Alkoholgehalt auf eine Flasche oder Packung gedruckt gehört.

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft muss der Alkoholgehalt bei Getränken aber nur angegeben werden, wenn er bei über 1,2 Prozent liegt. Bei abgepackten Lebensmitteln, in denen Alkohol ist (wie zum Beispiel bei einigen Süßigkeiten), muss er in die Zutatenliste geschrieben werden.

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