EU-Kommission

Verbotenes Geoblocking: Millionenstrafen für Valve und andere Publisher

21.01.2021 von SWYRL

In ihrer Funktion als Wettbewerbshüter verhängt die EU-Kommission Strafzahlungen in Höhe von 7,8 Millionen Euro gegen Steam-Betreiber Valve und fünf weiteren Publishern. Das erklärte Ziel: Verbraucherschutz.

Die EU-Kommission verhängt eine Geldstrafe in Millionenhöhe gegen Valve, Spieleschmiede ("Half-Life", "Counter-Strike") und Betreiber der Gaming-Plattform Steam, sowie gegen andere namhafte Publisher. Capcom, Bandai Namco, ZeniMax (bekanntestes Tochterunternehmen: Bethesda), Koch Media und Focus Home sollen insgesamt 7,8 Millionen Euro bezahlen, weil sie - so heißt es in der offiziellen Erklärung der Kommission - gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hätten.

Der konkrete Vorwurf: verbraucherschädliche Geoblocking-Praktiken. Den Unternehmen wird zur Last gelegt, sie hätten Verbraucher daran gehindert, bereits gekaufte Videospiele auch in anderen EU-Ländern nutzen zu können. Es soll Absprachen gegeben haben, dass Freischalt-Keys nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen zur Aktivierung eines Spiels nutzbar waren.

So konnte es passieren, dass ein beispielsweise in Polen gekauftes Game in Deutschland nicht lauffähig war. Rund 100 PC-Spieletitel seien betroffen. Verbraucher, die ein Game bei einem EU-Vertriebshändler der Herausgeber gekauft hatten, sei das Aktivieren ihres Spiels durch diese Geoblocking-Maßnahmen verwehrt geblieben. Aus Sicht der EU-Kommission eine untragbare Praktik, die europäischen Verbrauchern "die Vorteile des digitalen Binnenmarktes" vorenthielte - insbesondere die Möglichkeit, "sich in der gesamten EU das beste Angebot aussuchen zu können", so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

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Vorwurf: Geoblocking als Wettbewerbsverstoß

Allein Valve wird zu einer Geldbuße von 1,6 Millionen Euro verdonnert. Die anderen Unternehmen, deren Strafen sich auf insgesamt über sechs Millionen Euro summieren, bekommen quasi einen "Rabatt" von 10 bis 15 Prozent - für ihre Kooperationsbereitschaft. Dass die Strafe für Valve dagegen nicht reduziert wurde, läge daran, dass der Steam-Betreiber sich geweigert hätte, mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

Die Höchststrafe von 2,9 Millionen Euro trifft Focus Home, während Bandai Namco mit 340.000 Euro am glimpflichsten davon kommt. Das Verfahren wurde bereits im Februar 2017 eingeleitet. Im Dezember 2018 folgte die Geoblocking-Verordnung, welche Onlinehändlern verbietet, beim Verkauf von Spielen auf physischen Datenträgern die geografische Nutzung einzuschränken.

Bereits 2019 wies Valve darauf hin, dass Steam von dieser Regel unbetroffen sei. Zudem habe man bereits ab 2015 aufgrund der Bedenken der EU-Kommission "Region locks" im Europäischen Wirtschaftsraum abgeschaltet, wenn keine gesetzlichen regionalen Vorschriften oder Vertriebsvorgaben diese notwendig machten. Die EU-Kommission nennt allerdings im aktuellen Schreiben neben den "physischen Medien wie DVDs" auch Spiele "in digitaler Form". EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nannte die Geldbußen eine "Erinnerung daran, dass es den Unternehmen nach dem EU-Wettbewerbsrecht untersagt ist, den grenzüberschreitenden Verkauf vertraglich zu beschränken".

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